**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Contenteria**

1. **Geltungsbereich**

1.1 Frau Mag. Karin Steiner, Inhaberin der Contenteria, (in Folge „Die Contenteria“), erbringt jegliche Leistung ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Contenteria und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Contenteria schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Contenteria ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Contenteria bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2. **Vertragsabschluss**

2.1 Die Angebote der Contenteria sind bis zur Annahme durch den Kunden stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Contenteria legt ausschließlich schriftliche Angebote vor, und diese gelten nur bei schriftlicher Zustimmung durch den Kunden als angenommen.

3. **Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Honorar**

3.1 Vertragsgegenstand ist die jeweils vertraglich vereinbarte Dienstleistung. Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung der Contenteria.

3.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Contenteria.

3.3 Alle Leistungen der Contenteria (insbesondere alle Vorentwürfe, und Versionen von zu erstellenden Texten) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen einer festzulegenden Frist ab Eingang beim Kunden freizugeben. Diese Frist wird in Abhängigkeit von der Art des Auftrags festgelegt. Nach Verstreichen der Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.4 Wurde nichts anderes vereinbart, so ist die Contenteria berechtigt, 50% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen („Vorschuss“). Die Contenteria ist nicht verpflichtet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung zu beginnen, bevor der Vorschuss auf dem Konto der Contenteria eingegangen ist. Die restlichen 50% des vereinbarten Honorars werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

3.5 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.6 Ist nichts anderes vereinbart, so ist die Contenteria berechtigt ihre Leistungen nach den folgenden Stundensätzen zur Verrechnung zu bringen:

– EUR 95,00 netto für reine Textarbeiten
– EUR 120,00 netto für Konzeptarbeiten und Workshops sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht unter Punkt 3.6.1. zu subsumieren sind

3.7 Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, so sind Probetexte und Entwürfe kostenpflichtig. Alle Leistungen der Contenteria , die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Vereinbart gelten jeweils die Stundensätze gem. Punkt 3.6.

3.8 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Contenteria – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Contenteria die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Contenteria begründet ist, hat der Kunde der Contenteria darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiterhin ist die Contenteria bezüglich aller möglichen Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Contenteria, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde in diesem Fall an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Contenteria zurückzustellen.

4. **Besondere Vertragsbestimmungen für Social Media Betreuung**

4.1 Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien jederzeit und ohne Frist oder Vorankündigung beendet werden.

4.2 Die Contenteria veröffentlicht keine Inhalte auf Social-Media-Plattformen ohne Freigabe durch den Kunden. Die Contenteria ist nicht verpflichtet, die zu veröffentlichenden Inhalte zu überprüfen bzw. zu prüfen, ob der Kunde berechtigt ist, die zu veröffentlichenden Inhalte zu veröffentlichen (z.B ob der Kunde Rechteinhaber von zu veröffentlichenden Bildern ist). Für den Inhalt von Social-Media-Veröffentlichungen ist immer der Kunde verantwortlich und die Contenteria jedenfalls schad- und klaglos zu halten.

5. **Beauftragung Dritter**

5.1 Die Contenteria ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Contenteria wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

6. **Konzept- und Ideenschutz, Probetexte, Claims**

6.1 Hat der potentielle Kunde die Contenteria vorab eingeladen, ein Konzept oder einen Probetext zu erstellen, und kommt die Contenteria dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

6.1.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Contenteria treten der potentielle Kunde und die Contenteria in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

6.1.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Contenteria bereits mit der Konzepterarbeitung und dem Erstellen des Probetext kostenintensive (Vor-)leistungen erbringt, obwohl sie sich noch nicht zu einer Leistungserbringung verpflichtet hat.

6.2 Konzepte und Claims unterstehen, soweit sie Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Konzepte und Claims ohne Zustimmung der Contenteria ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

6.3 Alle Elemente eines Konzeptes, Probetextes oder Claims (insbesondere Werbeschlagwörter, Textbausteine und -entwürfe, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen), die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, sind geschützt.

6.4 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Contenteria im Rahmen des Konzeptes, Probetexts oder Claims präsentierten kreativen Textideen außerhalb eines später abzuschließenden (Haupt-)vertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

6.5 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Contenteria ein.

7. **Termine und Mitwirkungspflichten des Kunden**

7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.

7.2 Befindet sich die Contenteria in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Contenteria schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet die Contenteria bei der Erbringung der Dienstleistung zu unterstützen und alle zu Erreichung des Ziels erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Jede vom Kunden verursachte Verzögerung geht zu seinen eigenen Lasten.

7.4 Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Contenteria ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob dies der Fall ist und wäre diesbezüglich jedenfalls schad- und klaglos zu halten.

8. **Vorzeitige Auflösung**

8.1 Die Contenteria ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

8.1.1 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

8.1.2 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

9. **Eigentumsvorbehalt; Zahlungsverzug**

9.1 Die vom Texter gelieferte Leistung, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Vorentwürfe, Konzepte, …), bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Texters. Auch der Erwerb etwaiger Nutzungs- und Verwertungsrechte durch den Kunden ist bedingt durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Contenteria die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Contenteria sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Weiterhin ist die Contenteria nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Contenteria für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Texters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Contenteria schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. **Datenschutz**

10.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

10.2 Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

10.3 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

11. **Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand**

11.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Contenteria und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Contenteria . Bei Versand von auf körperlichen Objekten gespeicherten Leistungen (USB-Stick, CD-Rom, usw.) geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Contenteria die körperlichen Objekte dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

11.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Contenteria und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Contenteria sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Contenteria berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

12. **Salvatorische Klausel**

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2023